AGB

Allgemeinegeschäftsbedingungen

Gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§ 1 Allgemeines

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen,

auch wenn später eine Bezugnahme nicht mehr ausdrücklich erfolgen sollte. Mit.der Annahme unseres Angebotes oder unserer Auftragsbestätigung erkennt sie der Auftraggeber für sich verbindlich an, selbst dann, wenn seine eigenen Geschäftsbedingungen anders lauten, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von unseren Bedingungen müssen schriftlich vereinbart sein.

2. Vom Auftraggeber erteilte Aufträge werden für uns erst dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Der Inhalt unserer Bestätigung ist für die Geschäftsabwicklung maßgebend.

3. Der Auftraggeber sichert zu, dass folgende Vorgaben erfüllt sind:

a. Gerüststellung mit „Einhausung", d.h. Staubschutz durch Planen;

b. Arbeiten anderer Werkunternehmer nicht gleichzeitig stattfinden. Unsere Tätigkeit hat in jedem Fall Vorrang.

4. Der Auftraggeber hat Strom, Wasser, sanitäre Einrichtungen gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.

5. Die beim Sandstrahlen auftretenden Lärm- &, Staubbelästigungen sind hinzunehmen.

§ 2 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber seine Zahlungsfähigkeit bzw. seine Kreditwürdigkeit.

2. Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind, und wir unsere Leistungen in einem Zug ohne Behinderung erbringen können. Unsere Angebote basieren auf der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers. Für vom Auftraggeber verschuldete vergebliche Anfahrten und Wartezeiten wegen fehlender vom Auftraggeber zu erfüllender Vorarbeiten werden pauschal für jede Stunde € 75,00 pro von uns eingesetzten Beschäftigten berechnet. Angefangene Stunden werden entsprechend anteilig berechnet.

3. Eine Preiserhöhung in Folge der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist jederzeit zulässig.

4. Uber Teilleistungen können wir nach Arbeitsfortschritt angemessene Abschlagszahlungen auf die von uns erbrachten Leistungen verlangen.

5. Beanstandungen gegen unsere Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie schriftlich innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt geltend gemacht werden.

6. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemocht werden.

§ 3 Ausführungsfrist

1 . Die Ausführungsfrist beginnt nach Eingang aller von Auftraggeber zu stellenden erforderlichen Unterlagen und der ggf. vereinbarten Auszahlungen.

2. Angegebene Ausführungsfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Geringfügige Überschreitungen sind zulässig. Nach Ablauf der vereinbarten Frist ist der Auftraggeber berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen, bei der die Interessen des Auftraggebers und des Auftragnehmers zu berücksichtigen sind. Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu leisten oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Auftraggeber deswegen Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Als von uns nicht vertretende Umstände gelten insbesondere:

a. Technische Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für uns unmöglich oder unzumutbar machen,

b. Brandschäden, Rohmaterial- und Strommangel oder andere wesentlichen Betriebsstörungen bei uns oder dem Zulieferer.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

1. Gewährleistungsansprüche gegen uns werden auf das Recht auf Nachbesserung beschränkt.

Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich mit eingehender Begründung gegenüber unserer Geschäftsleitung geltend zu machen. Für Nachbesserungen gilt eine angemessene Frist als vereinbart. Bei entgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

2. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, aus Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung und Fehlschlagen der Nachbesserung einschließlich Verzögerung oder Verletzung der Nachbesserungsfrist und aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unseres Geschäftsführers oder seiner leitenden Angestellten.

§ 5 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Höxter. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird durch unseren Firmensitz bestimmt, nach unserer Wahl auch durch den Sitz des Auftraggebers oder der Ort des Bauvorhabens.